Nach §2 des Berliner Schulgesetzes und nach den UN-Kinderrechtskonventionen haben alle Kinder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, das Recht eine Grund- oder weiterführende Schule zu besuchen. Dennoch wird dieses Recht häufig nicht umgesetzt.
Da die Schulämter die primären Ansprechpartner bei der Neuanmeldung eines Kindes sind, haben wir 2019 und 2021 eine Telephonumfrage bei den Schulämtern der 12 Bezirke gemacht. Zunächst gaben wir uns als Bekannte einer illegalisierten Familie aus und baten um Hilfe bei der Einschulung eines fiktiven Geschwisterpärchens. Im zweiten Durchlauf gaben wir an, für Solidarity City zu arbeiten und erfragten die Standardprozedur für einen solchen oben beschriebenen Fall.