Umset­zung des Anony­men Kran­ken­scheins nicht in Sicht

Im Koali­ti­ons­ver­trag der rot-rot-grü­nen Lan­des­re­gie­rung wur­de 2017 die Ein­füh­rung des anony­men Kran­ken­scheins in Form eines Pilot­pro­jekts ver­ein­bart.
Men­schen ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus sol­len mit dem anony­men Kran­ken­schein end­lich Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung erhal­ten.
Nach jah­re­lan­gen Ver­hand­lun­gen mit der Ber­li­ner Lan­des­re­gie­rung und durch öffent­li­chen poli­ti­schen Druck ist das The­ma end­lich auf die poli­ti­sche Tages­ord­nung gerückt. Im Ber­li­ner Haus­halt wur­de dafür ein jähr­li­ches Bud­get von 1,5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nal- und Behand­lungs­kos­ten ein­ge­plant.

Mit Beginn des Jah­res 2018 soll­te damit eine Clea­ring­stel­le auf­ge­baut wer­den, die zu Mög­lich­kei­ten berät, einen siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus und eine Kran­ken­ver­si­che­rung zu erhal­ten.

Wenn dies nicht mög­lich ist, soll ein anony­mer Kran­ken­schein für die Patient_innen aus­ge­stellt wer­den, über den ein Arzt­be­such mög­lich ist. Bis­her sind kei­ne kon­kre­ten Schrit­te in Rich­tung einer Umset­zung sicht­bar.

Das Kon­zept, das am 27. März 2018 vom Senat beschlos­sen wur­de, bleibt vage. Wich­ti­ge Fra­gen, wie die der Trä­ger­schaft der Clea­ring­stel­le, der Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten sowie der Rea­li­sie­rung der frei­en Ärzt*innenwahl sind nach wie vor offen. Obwohl die Senats­ver­wal­tung seit Mona­ten durch erfah­re­ne Akteur_innen aus der Pra­xis bera­ten wur­de und obwohl in Göt­tin­gen, Han­no­ver, Düs­sel­dorf und Ham­burg bereits ähn­li­che Model­le rea­li­siert wur­den, wird das Pro­jekt in der Ber­li­ner Senats­ver­wal­tung aktu­ell mas­siv ver­zö­gert. Wei­ter­hin bleibt zahl­rei­chen Men­schen in Ber­lin der Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung ver­wehrt, obwohl sie einen recht­li­chen Anspruch dar­auf haben.

Der Zugang zu Gesund­heits­ver­sor­gung für Men­schen ohne Auf­ent­halts­sta­tus bleibt wäh­rend­des­sen äußerst beschränkt und ist nur auf­grund von „ehren­amt­li­cher“ Arbeit über­haupt mög­lich.

Soli­da­ri­ty City Ber­lin for­dert daher eine schnel­le und effek­ti­ve Umset­zung des Vor­ha­bens! Der in den letz­ten Mona­ten laut­stark geäu­ßer­te poli­ti­sche Wil­len des Ber­li­ner Senats muss sich nun in einer schnel­len und umfas­sen­den Rea­li­sie­rung des Pro­jekts bewei­sen.

Das ver­ab­schie­de­te Kon­zept des anony­men Kran­ken­scheins kann auf­grund sei­ner begrenz­ten finan­zi­el­len Mit­tel und sei­nes ein­ge­schränk­ten Zugangs zu Gesund­heits­leis­tun­gen (ent­spre­chend des Asyl­be­wer­ber­leis­tun­ge­set­zes) nach wie vor nur als kom­pro­miss­haf­te Zwi­schen­lö­sung betrach­tet wer­den. Daher for­dern wir wei­ter­hin die Inte­gra­ti­on aller hier leben­der Men­schen in die regu­lä­re gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung unab­hän­gig von ihrem Sta­tus.