Das Recht auf Bildung ist auf unterschiedlichsten Gesetzesebenen verankert, aber nicht in der deutschen Realität. Gerade für Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus sind die Hindernisse an Berliner Schulen zahlreich und vielfältig. Das muss sich ändern.
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. So steht es in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention. Auch das Berliner Schulgesetz verspricht allen Kindern das Recht auf schulische Bildung. Trotzdem wird Kindern, die über keinen legalen Aufenthaltsstatus verfügen, dieses Recht in der Praxis häufig nicht gewährt: Zahlreiche formale und praktische Hürden verhindern den Schulbesuch gänzlich oder sorgen dafür, dass er mit großen Ängsten verbunden ist.
Ein Artikel von Solidarity City Berlin im Hinterland Magazin