Angst vor der Anmel­dung: Wie das Recht auf Bil­dung prak­tisch unter­gra­ben wird

Das Recht auf Bil­dung ist auf unter­schied­lichs­ten Geset­zes­ebe­nen ver­an­kert, aber nicht in der deut­schen Realität. Gera­de für Kin­der ohne lega­len Auf­ent­halts­sta­tus sind die Hin­der­nis­se an Ber­li­ner Schu­len zahl­reich und vielfältig. Das muss sich ändern.

Jedes Kind hat ein Recht auf Bil­dung. So steht es in Arti­kel 28 der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on. Auch das Ber­li­ner Schul­ge­setz ver­spricht allen Kin­dern das Recht auf schu­li­sche Bil­dung. Trotz­dem wird Kin­dern, die über kei­nen lega­len Auf­ent­halts­sta­tus verfügen, die­ses Recht in der Pra­xis häufig nicht gewährt: Zahl­rei­che for­ma­le und prak­ti­sche Hürden ver­hin­dern den Schul­be­such gänzlich oder sor­gen dafür, dass er mit gro­ßen Ängsten ver­bun­den ist.

Ein Arti­kel von Soli­da­ri­ty City Ber­lin im Hin­ter­land Maga­zin